Recht
Neue Gentechnik: Deutschland kann Schutzregeln fortführen
Rechtsgutachten zeigt Gültigkeit nationaler Koexistenzregeln
© Nina Werth Die geplante EU-Verordnung zur Neuen Gentechnik (NGT) setzt zentrale nationale Schutzvorschriften für den Gentechnik-Anbau nicht außer Kraft. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Rechtsgutachten des Berliner Anwalts Georg Buchholz, das vom Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) in Auftrag gegeben wurde. Demnach bleiben Koexistenzregeln für Pflanzen der Kategorie ‚NGT 1‘ weiterhin anwendbar.









