Bio-Recht
EuGH erlaubt Calcium-Zutat in Bio-Lebensmitteln
Lithothamnium darf in Bio-Produkten verwendet werden
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute entschieden, dass Bio-zertifiziertes Lithothamnium, von Natur aus calciumreiches Rotalgenkalk-Pulver, als Zutat gilt und in Bio-Lebensmitteln wie beispielsweise Haferdrinks eingesetzt werden kann. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßt das Urteil.









