Neue Gentechnik
Bündnis klagt vor EU-Gericht gegen NGT-Verordnung
Verbände und Unternehmen stellen sich gegen Deregulierung
Gegen die im Juli in Kraft getretene EU-Verordnung zu Neuer Gentechnik (NGT) haben heute acht Unternehmen und vier Verbände aus der Land- und Lebensmittelwirtschaft eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht (EuG) eingereicht. Die Deregulierung sogenannter NGT-1-Pflanzen sehen sie als Verstoß gegen europäisches Primärrecht. Zum Bündnis gehören die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) und der Bio-Hersteller Rapunzel Naturkost.











